MündlichBundesbasis
Leitfäden der Bürgergemeinden — Basel-Landschaft prüft mündlich; kein kantonaler Katalog
Grundvorbereitung: die offiziellen eidgenössischen Fragen, aus einem anderen Kanton übernommen — nicht die echten Fragen dieses Kantons.
Die echte Prüfung ist mündlich. Diese Werte dienen nur zum Üben und geben die offizielle Prüfung nicht wieder.
Echte Prüfung — So läuft der Test ab
Basel-Landschaft hat keinen schriftlichen Test. Geprüft wird mündlich in zwei Gesprächen (Sicherheitsdirektion + Bürgerrat), ohne festen Fragenkatalog und ohne kantonalen Katalog zum Spiegeln. Vorläufig bereiten wir Sie mit den grundlegenden eidgenössischen Fragen vor (übernommen aus dem Zürcher Grundkenntnistest) — das sind nicht die echten Fragen der Gespräche.
Das Gespräch
§10 SGS 110 verlangt mündliche UND schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf Referenzniveau B1 — also B1 in allen vier Fertigkeiten. Das ist strenger als der eidgenössische Mindeststandard (B1 mündlich / A2 schriftlich). Wohnsitzfristen: 10 Jahre Schweiz, 5 Jahre Kanton, in der Regel 5 Jahre Gemeinde (das kommunale Reglement darf weder unter 2 noch über 5 Jahre gehen, §8 Abs. 4).
Was der Test abfragt
Was die App für diesen Kanton enthält
Simulierte schriftliche Prüfung
Simulierte mündliche Prüfung Mündlich · nah am Gespräch
15 Fragen · Selbsteinschätzung, keine Bestehensgrenze
Offizielles Material
86 Gemeinden im Kanton
Keine Gemeinde gefunden.